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ReparaturkostenLG Stendal grenzt ab: „Bei Gelegenheit der Reparatur“ – „Nicht nötig, aber doch erstattungspflichtig“
Abo-Inhalt26.09.2025183 Min. Lesedauer
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| Das LG Stendal hat sich mit der Abgrenzung von ersatzfähigen Kosten für nicht erforderliche, aber ausgeführte Reparaturarbeiten und solchen Reparaturarbeiten befasst, die nur „bei Gelegenheit“ der Unfallschadeninstandsetzung ausgeführt wurden. |
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AUSGABE: UE 10/2025, S. 6 · ID: 50564168
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