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GeschwindigkeitsmessungDiese Folgen hat die fehlende Standardisierung von Leivtec XV3
| Wir haben in den vergangenen Monaten wiederholt über die Probleme mit dem Messverfahren Leivtec XV3 berichtet. Dieses wird von der überwiegenden Meinung der Obergerichte nicht mehr als standardisiertes Messverfahren angesehen (vgl. z. B. VA 21, 202). Wir stellen Ihnen heute einige AG-Entscheidungen zu Leivtec XV3 vor. |
Das AG Soltau (25.10.21, 11 OWi 9202 Js 24675/20 (875/20), Abruf-Nr. 226012) und das AG Oldenburg (3.11.21, 29 OWi 775 Js 56106/20 (342/21), Abruf-Nr. 226011) nehmen an, dass spätestens nach der Stellungnahme der PTB vom 9.6.21 davon auszugehen ist, dass es sich bei dem Messverfahren Leivtec XV3 nicht mehr um ein standardisiertes Messverfahren im Sinn der BGH-Rechtsprechung handelt. Somit liegen neue Beweismittel im Sinne des § 359 Nr. 5 StPO, § 85 OWiG vor, die zur Wiederaufnahme des Verfahrens führen.
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AUSGABE: VA 1/2022, S. 10 · ID: 47831512