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EinsatzfahrtZu späte Reaktion auf Blaulicht eines Einsatzfahrzeugs
| In einem vom AG Landstuhl entschiedenen Fall hatte der Betroffene auf einer BAB zu spät einem sich mit aktivierten optischen und akustischen Signalen nähernden Einsatzfahrzeug der Polizei die linke Spur frei gemacht, sodass dieses eine Weile lang hinter dem Fahrzeug des Betroffenen herfahren musste. |
Das AG Landstuhl hat den Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 38 Abs. 1 S. 2 StVO verurteilt (2.2.24, 3 OWi 4211 Js 9376/23, Abruf-Nr. 240778). Der Betroffene hatte sich dahin eingelassen, er habe irgendwann eine Sirene gehört und habe gedacht, das komme aus dem Radio. Dann habe er einen Schulterblick gemacht, das Fahrzeug gesehen und seinen Wagen nach rechts auf die andere Fahrspur gerissen. Er habe sich mit seiner Frau unterhalten und Radio gehört und den Einsatzwagen vorher nicht bemerkt.
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AUSGABE: VA 10/2024, S. 175 · ID: 50013716