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VerkehrssicherungspflichtUnter einer Laubschicht muss mit Glätte gerechnet werden

Abo-Inhalt05.02.2025749 Min. Lesedauer

| Öffentliche Wege sind witterungsabhängig und nicht nur in regelmäßigen Abständen zu reinigen. Fußgänger müssen aber mit Glätte unter vorhandenem Laub rechnen. Das Landgericht Lübeck sprach einer Frau, die auf Laub ausgerutscht war, ein wegen Mitverschuldens gekürztes Schmerzensgeld zu. |

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