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KraftfahrzeugrennenBedingter Verletzungs- und Gefährdungsvorsatz beim verbotenen Rennen

Abo-Inhalt24.04.20253380 Min. Lesedauer

| Der 4. Strafsenat des BGH hat jetzt noch einmal zu maßgeblichen Kriterien für das Vorliegen eines bedingten Verletzungs- und Gefährdungsvorsatzes bei einem Kraftfahrzeugrennen mit Todesfolge (§ 315d Abs. 5 StGB Stellung genommen. |

1. Voraussetzungen des Verletzungsvorsatzes

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AUSGABE: VA 6/2025, S. 109 · ID: 50316840

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