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Liebe Kolleginnen und Kollegen,
endlich zeigt ein Oberlandesgericht einem mit angesichts seiner noch laufenden Erprobungsphase schon erstaunlicher Chuzpe ausgestatteten Richter die Bedeutung von verfassungsrechtlich geschütztem rechtlichem Gehör auf. Gleichzeitig aber auch, wie man unter Kollegen, wenn mal von dem gemeinsamen Berufsabschluss der Befähigung zum Richteramt ausgeht, nicht umgehen sollte, wenngleich man im Gerichtssaal an unterschiedlicher Stelle sitzt.
Das OLG Brandenburg hat einer Zulassungsbeschwerde des Unterzeichners stattgegeben, mit der eine Gehörsverletzung gerügt worden war (17.4.25, 2 ORbs 32/25, Abruf-Nr. 247731). Im Zusammenhang mit Terminsverlegungsanträgen oder Verwerfungsurteilen gelingt dies ja einigermaßen regelmäßig. Außerhalb solcher Umstände ist dies aber überaus selten und daher bemerkenswert.
AUSGABE: VA 6/2025, S. 2 · ID: 50400104