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AnwaltskostenerstattungAbsurdes Urteil vom LG Heilbronn zur RA-Kostenerstattung
| Obwohl der Versicherer erst auf Klagezustellung hin bezahlt hat, entschied das LG Heilbronn: Die dem Kläger vorgerichtlich entstandenen Anwaltskosten seien nicht erforderlich und daher nicht zu erstatten. Denn die Ehefrau des Klägers habe mit dem Versicherer telefoniert, und der habe gesagt, die Werkstatt solle eine RKÜ übersenden. Damit sei die Ehefrau des Klägers einverstanden gewesen. |
Man kann erwarten, dass Versicherer nun mit diesem Urteil argumentieren. Es ist jedoch nicht rechtskräftig. Der Kläger hat Berufung eingelegt. Nach Einschätzung von VA wird das Urteil des LG Heilbronn keinen Bestand haben (LG Heilbronn 3.4.25, I 2 O 255/24, Abruf-Nr. 248055, eingesandt von RA Sascha Wirth, PHP Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Heilbronn).
AUSGABE: VA 6/2025, S. 95 · ID: 50414542