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Dez. 2025

LeserserviceSchriftsatzmodule zu Mietwagenrisiko aktualisiert

10.11.2025309 Min. Lesedauer

| Nach der Rechtsprechung des BGH sind die Grundsätze des „Werkstattrisikos“ auch auf andere Schadenpositionen anwendbar, auf die der Geschädigte dem Grunde und der Höhe nach keinen Einfluss hat. Wörtlich: „Dies gilt für alle Mehraufwendungen der Schadensbeseitigung, deren Entstehung dem Einfluss des Geschädigten entzogen ist und die ihren Grund darin haben, dass die Schadensbeseitigung in einer fremden, vom Geschädigten nicht kontrollierbaren Einflusssphäre stattfinden muss.“ (BGH 12.3.24, VI ZR 280/22). |

Wir haben die dazu passende Musterformulierung zur Klagebegründung aus VA 25, 135 im Hinblick auf die Thematik, ob auch Mietwagenkosten in die Kategorie „… in einer fremden, vom Geschädigten nicht kontrollierbaren Einflusssphäre …“ fallen können, aktualisiert. Sie finden sie unter Abruf-Nr. 50483119.

AUSGABE: VA 12/2025, S. 207 · ID: 50620653

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