Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
    1. Startseite
    2. VA Verkehrsrecht aktuell
    3. Auslagenerstattung nach Einstellung wegen Verjährungseintritt

Feb. 2026

KostenrechtAuslagenerstattung nach Einstellung wegen Verjährungseintritt

16.01.20261 Min. Lesedauer

Wenn im Zeitpunkt der Aktenabgabe der Verwaltungsbehörde an die Staatsanwaltschaft zwar noch keine Verfolgungsverjährung eingetreten ist, die Akte jedoch an die Verwaltungsbehörde mit der Bitte um weitere Sachaufklärung gem. § 69 Abs. 5 S. 1 OWiG zurückgesandt wird und bei der dann vollständigen Ausermittlung Verfolgungsverjährung eingetreten ist, sind die notwendigen Auslagen des Betroffenen regelmäßig von der Staatskasse zu tragen.

So hat das LG Köln entschieden (25.9.25, 110 Qs 80/25, Abruf-Nr. 252015).

AUSGABE: VA 2/2026, S. 34 · ID: 50654749

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte