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VBVereinsBrief
Dez. 2024

RechnungslegungDie E-Rechnung im Verein: FAQ der Finanzverwaltung geht auf Besonderheiten ein

Top-BeitragAbo-Inhalt02.12.20242 Min. Lesedauer

| Ab dem 01.01.2025 gilt die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Das BMF hat eine FAQ-Seite „Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung“ erstellt, deren Inhalte aber teils vom offiziellen BMF-Anwendungsschreiben abweichen. VB macht Sie mit den vereinsrelevanten Äußerungen vertraut. |

Fallen Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E Rechnung?

AUSGABE: VB 12/2024, S. 4 · ID: 50252180

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