Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
VBVereinsBrief
Dez. 2024

VereinsrechtVorstandshaftung: Sorgfaltspflichten wachsen mit der Erfahrung

Abo-Inhalt02.12.20241 Min. Lesedauer

| Mit den fachlichen Kenntnissen wächst auch der Haftungsmaßstab, der bei einem Vereinsvorstand für grob fahrlässiges Verschulden eines Schadens angelegt werden kann. Das hat das OLG Brandenburg bei einem Reit- und Fahrverein klargestellt, der ein Schaufahren mit Kutschengespannen veranstaltete, bei dem es zu einem Unfall kam. |

Unfallursache war, dass sich zwei Gespanne zu nahekamen und daraufhin die Pferde eines Gespanns durchgingen. Eine Mitfahrerin wurde dabei schwer verletzt. Das Gericht sah dabei ein schweres Organisationsverschulden des Vorstands. Deswegen griff die Haftungsbefreiung nach § 31a BGB nicht, die den ehrenamtlichen Vorstand bei leichter Fahrlässigkeit freistellt. Nach Auffassung des OLG handelten die Vorstandsmitglieder grob fahrlässig, weil sie das Schaufahren ohne genauen Ablaufplan durchgeführt hatten und sich die Gespanne deswegen zu nahekamen (OLG Brandenburg, Urteil vom 25.09.2024, Az. 7 U 121/23, Abruf-Nr. 245031).

AUSGABE: VB 12/2024, S. 1 · ID: 50250372

Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?

Login

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2024

Bildrechte