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VBVereinsBrief

SozialversicherungspflichtPauschaler Aufwandsersatz und Ehrenamtlichkeitsgrenze: So sieht es das BSG

Top-Beitrag Abo-Inhalt 02.12.2024 4 Min. Lesedauer

| Die sozialversicherungsrechtliche Behandlung pauschaler Aufwandsentschädigungen ist bei gemeinnützigen Organisationen durch die Ehrenamtspauschale abgesichert. Zahlungen bis zu 840 Euro jährlich sind sozialversicherungsfrei. Anderes gilt bei nicht gemeinnützigen Auftraggebern. Wann pauschaler Aufwandsersatz hier sozialversicherungsfrei bleibt, hat das BSG jetzt geklärt. |

Ausgabe: 12/2024, S. 18 · ID: 50245396

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2024

Vereinsrecht

Vorstandshaftung: Sorgfaltspflichten wachsen mit der Erfahrung

VB
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Seite 1
02.12.2024
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