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GemeinnützigkeitVorstandsmitglied begeht betrügerische Mittelfehlverwendung: Gemeinnützigkeit weg?
Abo-Inhalt 02.12.2024 6 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Beim sprichwörtlichen Griff in die Kasse kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nur dann entziehen, wenn sich die gemeinnützige Einrichtung diese Mittelfehlverwendung zurechnen lassen muss. Worauf es dabei ankommt, zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf. |
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Ausgabe: 12/2024, S. 15 · ID: 50248327
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