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Dez. 2024

GemeinnützigkeitVorstandsmitglied begeht betrügerische Mittelfehlverwendung: Gemeinnützigkeit weg?

Abo-Inhalt02.12.20246 Min. Lesedauer

| Beim sprichwörtlichen Griff in die Kasse kann das Finanzamt die Gemeinnützigkeit nur dann entziehen, wenn sich die gemeinnützige Einrichtung diese Mittelfehlverwendung zurechnen lassen muss. Worauf es dabei ankommt, zeigt eine Entscheidung des Finanzgerichts Düsseldorf. |

AUSGABE: VB 12/2024, S. 15 · ID: 50248327

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