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RechnungslegungDie E-Rechnung im Verein: FAQ der Finanzverwaltung geht auf Besonderheiten ein
Top-Beitrag Abo-Inhalt 02.12.2024 2 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Ab dem 01.01.2025 gilt die Pflicht, E-Rechnungen versenden und empfangen zu können. Das BMF hat eine FAQ-Seite „Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung“ erstellt, deren Inhalte aber teils vom offiziellen BMF-Anwendungsschreiben abweichen. VB macht Sie mit den vereinsrelevanten Äußerungen vertraut. |
Fallen Vereine unter die Regelungen zur verpflichtenden E Rechnung?
Ausgabe: 12/2024, S. 4 · ID: 50252180
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