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März 2025

BarrierefreiheitsgesetzBarrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt neue Anforderungen an die Homepage von Vereinen

Abo-Inhalt04.03.20255 Min. Lesedauer von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn

| Wie seinerzeit die Datenschutz-Grundverordnung wurde bereits vor längerer Zeit, konkret im Juli 2021, ein Gesetz aufgrund einer Richtlinie erlassen, das erst etliche Zeit später in Kraft tritt. Die Rede ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es tritt am 28.06.2025 in Kraft und schafft neue Anforderungen für bestimmte Produkte, insbesondere für die Vereinshomepage. VB zeigt, welche Anforderungen hier zu erfüllen sind. |

AUSGABE: VB 3/2025, S. 11 · ID: 50333304

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