März 2025
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BarrierefreiheitsgesetzBarrierefreiheitsstärkungsgesetz bringt neue Anforderungen an die Homepage von Vereinen
Abo-Inhalt04.03.20255 Min. Lesedauer von Rechtsanwalt Michael Röcken, Bonn
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Hinweis an Redaktion
| Wie seinerzeit die Datenschutz-Grundverordnung wurde bereits vor längerer Zeit, konkret im Juli 2021, ein Gesetz aufgrund einer Richtlinie erlassen, das erst etliche Zeit später in Kraft tritt. Die Rede ist vom Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG). Es tritt am 28.06.2025 in Kraft und schafft neue Anforderungen für bestimmte Produkte, insbesondere für die Vereinshomepage. VB zeigt, welche Anforderungen hier zu erfüllen sind. |
AUSGABE: VB 3/2025, S. 11 · ID: 50333304
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