Apr. 2025
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UmsatzsteuerFinanzverwaltung aktualisiert die Regelungen zur Befreiung für Bildungsveranstaltungen
Abo-Inhalt28.03.20257 Min. Lesedauer
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Hinweis an Redaktion
| Die Regelungen zur Umsatzsteuerbefreiung für Bildungsveranstaltungen in § 4 Nr. 21 UStG sind mit dem Jahressteuergesetz 2024 mit Wirkung zum 01.01.2025 geändert worden. Das BMF hat das zum Anlass genommen, den Umsatzsteuer-Anwendungserlass (UStAE) in den Abschn. 4.21.1 bis 4.21.7 zu ändern. VB stellt Ihnen die Änderungen im Detail vor. |
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AUSGABE: VB 4/2025, S. 7 · ID: 50366530
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