Apr. 2025
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BetriebsausgabenabzugGemischt veranlasste Aufwendungen im Verein: So ermitteln Sie den Betriebsausgabenabzug
Abo-Inhalt28.03.20257 Min. Lesedauer
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| Das FG Hamburg hat sich damit befasst, wie gemischt veranlasste Kosten in gemeinnützigen Einrichtungen aufzuteilen sind, um den als Betriebsausgaben abzugsfähigen Teil zu ermitteln. In dem Zusammenhang hat es die Rechtslage grundsätzlich dargestellt und geklärt, wie Leerstandszeiten zu behandeln sind. |
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AUSGABE: VB 4/2025, S. 3 · ID: 50364930
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