Apr. 2025
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SozialversicherungLSG: Geringe Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeit sind nicht beitragspflichtig
Abo-Inhalt28.03.20257 Min. Lesedauer
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| Geringe Vergütungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sind kein Arbeitsentgelt, sondern bloße Aufwandsentschädigung. Sie sind deswegen nicht sozialversicherungspflichtig. Diese Aussage kommt vom Landessozialgericht (LSG) Hessen. VB stellt Ihnen die Details vor. |
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AUSGABE: VB 4/2025, S. 11 · ID: 50362275
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