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Apr. 2025

SozialversicherungLSG: Geringe Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeit sind nicht beitragspflichtig

Abo-Inhalt28.03.20257 Min. Lesedauer

| Geringe Vergütungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sind kein Arbeitsentgelt, sondern bloße Aufwandsentschädigung. Sie sind deswegen nicht sozialversicherungspflichtig. Diese Aussage kommt vom Landessozialgericht (LSG) Hessen. VB stellt Ihnen die Details vor. |

AUSGABE: VB 4/2025, S. 11 · ID: 50362275

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