Apr. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2025 abgeschlossen.
SozialversicherungLSG: Geringe Vergütungen für ehrenamtliche Tätigkeit sind nicht beitragspflichtig
Abo-Inhalt28.03.20257 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Geringe Vergütungen bei ehrenamtlichen Tätigkeiten sind kein Arbeitsentgelt, sondern bloße Aufwandsentschädigung. Sie sind deswegen nicht sozialversicherungspflichtig. Diese Aussage kommt vom Landessozialgericht (LSG) Hessen. VB stellt Ihnen die Details vor. |
AUSGABE: VB 4/2025, S. 11 · ID: 50362275
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion