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RechtsanwaltsvergütungGegenstandswert eines Antrags auf Vollstreckbarerklärung

Abo-Inhalt06.02.2024924 Min. LesedauerVon RA Norbert Schneider, Neunkirchen

| Anträge auf Vollstreckbarerklärung des unangefochtenen Teils eines Urteils sind in der Gerichtspraxis bedeutend, um dem Gläubiger vor der Rechtskraft den Vollstreckungsprozess zu erleichtern. Die Herausforderung für Rechtsanwälte besteht oft darin, zu klären, ob und nach welchem Wert solche Anträge zusätzlich anwaltliche Gebühren auslösen können. Hierzu hat das OLG München entschieden: Wird ein gegen Sicherheitsleistung für vorläufig vollstreckbar erklärtes erstinstanzliche Urteil nur teilweise angefochten, kann beim Berufungsgericht beantragt werden, den nicht angefochtenen Teil für vorläufig vollstreckbar zu erklären. Der Anwalt erhält dafür eine gesonderte Gebühr, die sich nach dem vollen Wert der Forderung richtet, die für vollstreckbar erklärt werden soll. |

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AUSGABE: VE 3/2024, S. 48 · ID: 49879291

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