Feb. 2025
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LohnpfändungVollstreckung von Bruttolohn abzüglich bereits erhaltener Nettozahlung
Abo-Inhalt27.01.20253 Min. Lesedauer
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entscheidung
AG Bremen| Ein arbeitsgerichtliches Urteil, das den Beklagten dazu verpflichtet, einen bestimmten Betrag brutto abzüglich des bereits gezahlten Nettobetrags zu leisten, besitzt einen vollstreckungsfähigen Inhalt. So entschied es nun das AG Bremen. |
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AUSGABE: VE 2/2025, S. 31 · ID: 50267542
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