März 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe März 2022 abgeschlossen.
BetriebsschließungsversicherungBetriebsschließung wegen Corona – was H. G. Wells mit der neuen BGH-Entscheidung zu tun hat
Abo-Inhalt04.03.20222987 Min. LesedauerVon RA Sascha Conradi, FA VersR und RA Michael Schneider (beide JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Steuerberater, Bochum)
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Versicherungsbedingungen wurden in der Vergangenheit vereinbart. Versicherungsfälle treten in der Gegenwart ein. Gerichtsentscheidungen werden dann in der Zukunft gesprochen. H. G. Wells veröffentlichte 1895 „Die Zeitmaschine“. Da das in der Praxis aber immer noch nicht klappt, kommt es zu Entscheidungen wie BGH IV ZR 144/21 vom 26.1.22 (Abruf-Nr. 227133): Corona ist zu neu, um bei Betriebsunterbrechung versichert zu sein. Was bedeutet das für die Versicherungsrechtspraxis? |
Inhaltsverzeichnis
- Frage 1: Worauf kommt es hier überhaupt entscheidend an?
- Frage 2: Sind Pandemien deswegen überhaupt versichert?
- Frage 3: Sind neue Erreger – wie Corona – versichert?
- Frage 4: Kann man die Bedingungen typologisch erfassen?
- Frage 5: Was gilt beim enumerativen Typ („Katalog“)?
- Frage 6: Gibt der BGH hier Steine statt Brot?
- Frage 7: Welche AVB sind im Interesse der VR?
- Frage 8: Auf welche AVB sollte sich der VN einlassen?
- Frage 9: Was gilt beim Auftreten neuer Erreger und Varianten?
- Frage 10: Wie sieht ein Handlungskonzept aus?
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VK 3/2022, S. 49 · ID: 47992230
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion