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BetriebsschließungsversicherungBetriebsschließung wegen Corona – was H. G. Wells mit der neuen BGH-Entscheidung zu tun hat

Abo-Inhalt04.03.20222987 Min. LesedauerVon RA Sascha Conradi, FA VersR und RA Michael Schneider (beide JORDAN FUHR MEYER Rechtsanwälte Steuerberater, Bochum)

| Versicherungsbedingungen wurden in der Vergangenheit vereinbart. Versicherungsfälle treten in der Gegenwart ein. Gerichtsentscheidungen werden dann in der Zukunft gesprochen. H. G. Wells veröffentlichte 1895 „Die Zeitmaschine“. Da das in der Praxis aber immer noch nicht klappt, kommt es zu Entscheidungen wie BGH IV ZR 144/21 vom 26.1.22 (Abruf-Nr. 227133): Corona ist zu neu, um bei Betriebsunterbrechung versichert zu sein. Was bedeutet das für die Versicherungsrechtspraxis? |

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AUSGABE: VK 3/2022, S. 49 · ID: 47992230

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