Aug. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Aug. 2022 abgeschlossen.
LebensversicherungBeweislast des Erben, der Versicherungsleistung vom Bezugsberechtigten herausverlangt
Abo-Inhalt02.08.20226293 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
| Verlangt der Erbe des VN vom Bezugsberechtigten die Herausgabe der nach Eintritt des Versicherungsfalls ausgezahlten Versicherungsleistung, muss er den fehlenden Rechtsgrund im Valutaverhältnis beweisen. Dazu muss er eine vom Bezugsberechtigten behauptete Übermittlung der Schenkungsofferte durch den VR widerlegen. |
1. Der Fall vor dem OLG Saarbrücken
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VK 8/2022, S. 137 · ID: 48404000
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion