Aug. 2022
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ElementarschadenversicherungRückstausicherungen „funktionsbereit zu halten“ – keine wirksame Obliegenheit?
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| Eine Klausel, die dem VN die Obliegenheit auferlegt, zur Vermeidung von Überschwemmungs- bzw. Rückstauschäden bei rückstaugefährdeten Räumen Rückstausicherungen „funktionsbereit“ zu halten, verstößt mangels Bestimmtheit gegen § 307 Abs. 2 Nr. 1 BGB. So entschied es das OLG Frankfurt a. M. |.
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AUSGABE: VK 8/2022, S. 131 · ID: 48486451
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