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AnwaltshaftungBeim Anwaltsregress des Rechtsschutz-VR gilt der Anscheinsbeweis nicht

Abo-Inhalt18.11.20243144 Min. Lesedauer

| Wird dem Rechtsanwalt eine Falschberatung vorgeworfen, besteht grundsätzlich kein Anscheinbeweis dafür, dass sich der Mandant im Falle zutreffender Rechtsberatung gegen eine (weitere) Rechtsverfolgung entschieden hätte. |

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AUSGABE: VK 12/2024, S. 213 · ID: 50204220

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