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Dez. 2024

WohngebäudeversicherungWirksamkeit einer vereinbarten Obliegenheit zu Sicherheitsvorschriften

Abo-Inhalt04.12.202411 Min. LesedauerVon RiOLG a. D. und RA Dr. Dirk Halbach, Bonn

| Eine Klausel in AVB der Wohngebäudeversicherung, die dem VN vor Eintritt des Versicherungsfalls die Einhaltung aller gesetzlichen, behördlichen sowie vertraglich vereinbarten Sicherheitsvorschriften aufgibt, verstößt nicht gegen das Transparenzgebot des § 307 Abs. 1 S. 2 BGB. Sie benachteiligt den VN nicht unangemessen im Sinne von § 307 Abs. 1 S. 1 BGB. So entschied es der BGH. |

Sachverhalt

AUSGABE: VK 12/2024, S. 202 · ID: 50243199

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