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Dez. 2024

VersicherungsrechtAktuelles aus dem Versicherungsrecht von A bis Z

Abo-Inhalt04.12.20245 Min. Lesedauer

| Jeden Monat entscheiden deutsche Gerichte Hunderte von Streitigkeiten zwischen VN und VR. Hier finden Sie die Quintessenz der wichtigsten Urteile und Beschlüsse von A bis Z – sortiert nach Personen- und Sachversicherung. |

Übersicht / Aktuelle Entscheidungen zur Personenversicherung

Berufsunfähigkeitsversicherung
Verjährung des Stammrechts in der Berufsunfähigkeitsversicherung

In der Berufsunfähigkeitsversicherung beginnt die Verjährung des Stammrechts auch dann mit dem Ende des Jahres, in dem die Leistungseinstellung im Nachprüfungsverfahren mitgeteilt wird, wenn sie zugleich mit dem Anerkenntnis erfolgt („uno-actu-Entscheidung“). Ob diese Einstellungsmitteilung den inhaltlichen Mindestanforderungen genügt, ist für den Verjährungsbeginn nicht maßgeblich (OLG Nürnberg, Hinweisbeschluss vom 8.4.24, 8 U 119/24, Abruf-Nr. 243598).

Krankenversicherung
BGH: Keine Erstattung der Aufwendungen für Elektrotherapie mit Biofeedbacktraining

Die Kosten der Elektrotherapie sind nicht als Aufwendungen für Heilmittel im Sinne von § 4 Abs. 3 RB/KK 2009 i. V. m. § 5 Abs. 3 TB/KK 2009 ersatzfähig. § 5 Abs. 3 TB/KK 2009 ist wirksam. Aufwendungen für die Elektrotherapie mit Biofeedback sind auch nicht als Hilfsmittel im Sinne von § 4 Abs. 3 RB/KK 2009 in Verbindung mit § 5 Abs. 4 TB/KK 2009 zu erstatten (BGH, Beschluss vom 22.5.24, IV ZR 216/23, Abruf-Nr. 242765).

OLG Brandenburg präzisiert Anforderungen an Fortsetzung einer Versicherung nach Renteneintritt

Die über die Vertragsbeendigung fortgesetzte Einziehung von Beiträgen kann nur dann als konkludente Annahme eines Antrags auf Fortsetzung der Krankentagegeldversicherung durch den Versicherer angesehen werden, wenn für den VN nach den Grundsätzen des redlichen Verkehrs keine Zweifel daran aufkommen müssen, dass der Versicherer zu einem Vertragsabschluss mit einem bestimmten Inhalt bereit ist. Dies ist vor dem Hintergrund des § 196 VVG nicht der Fall, wenn der Versicherer auf die Beendigung des Vertrags zum Zeitpunkt des Renteneintritts hingewiesen und nicht anderweitig den Eindruck erweckt hat, zum Abschluss eines entsprechenden Vertrags bereit zu sein (OLG Brandenburg, Urteil vom 3.5.24, 11 U 72/23, Abruf-Nr. 243728).

Rentenversicherung
BGH: Regelungen zur Beteiligung des VN an Überschüssen einer Rentenversicherung sind wirksam

Die von einem Versicherer in dem von ihm angebotenen Tarif einer Rentenversicherung praktizierte Beteiligung der VN an den Überschüssen ist zulässig. Die Praxis der Überschussverteilung verstößt nicht gegen die Bestimmung der § 6 Abs. 1 S.  1 Mindestzuführungsverordnung (MindZV). Und auch wirksam sind die Klausel zur Verrechnung von Abschluss- und Vertriebskosten (sog. Zillmerung), nach der die Abschluss- und Vertriebskosten in gleichmäßigen Jahresbeträgen über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren, jedoch nicht länger als bis zum Ende der vereinbarten Beitragszahlungsdauer verteilt werden, sowie die Klausel zum Stornoabzug für erhöhte Verwaltungsaufwendungen bei Beitragsfreistellung und Kündigung (BGH, Urteil vom 18.9.24, IV ZR 436/22, Abruf-Nr. 243950).

AUSGABE: VK 12/2024, S. 215 · ID: 50239395

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