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AnwaltshaftungBeim Anwaltsregress des Rechtsschutz-VR gilt der Anscheinsbeweis nicht
Abo-Inhalt18.11.20244 Min. Lesedauer
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| Wird dem Rechtsanwalt eine Falschberatung vorgeworfen, besteht grundsätzlich kein Anscheinbeweis dafür, dass sich der Mandant im Falle zutreffender Rechtsberatung gegen eine (weitere) Rechtsverfolgung entschieden hätte. |
AUSGABE: VK 12/2024, S. 213 · ID: 50204220
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