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Dez. 2024

WiderspruchsbelehrungUnvollständige Verbraucherinformationen machen die Belehrung fehlerhaft

Abo-Inhalt04.12.20246 Min. Lesedauer

| Immer wieder stellt sich die Frage, ob ein Widerspruch des VN noch rechtzeitig erfolgt ist. Notnagel ist dabei oft die Feststellung, dass der VN nicht ordnungsgemäß belehrt wurde und die Widerrufsfrist daher nicht zu laufen begann – und der Widerspruch somit nicht verfristet ist. Über die Wirksamkeit einer Belehrung hatte auch das OLG Köln zu entscheiden. Es hielt die Belehrung für fehlerhaft. |

AUSGABE: VK 12/2024, S. 210 · ID: 50239247

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