Nov. 2025
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Nov. 2025 abgeschlossen.
ElementarschadenversicherungDas gilt bei einer Überschwemmung von „Grund und Boden“
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
entscheidung
OLG Dresden| Ob eine Überschwemmung von „Grund und Boden“ im Sinne der AVB für eine Elementarschadenversicherung ausgeschlossen ist, wenn diese sich allein auf gepflasterte, geflieste oder sonst wie bearbeitete Grundstücksflächen erstreckt, erscheint zweifelhaft. Stehendes Wasser auf einer Geländeoberfläche in einer Höhe von bis zu 5 cm reicht für eine Überschwemmung nicht aus, erforderlich sind insofern „erhebliche Wassermassen“. So entschied es das OLG Dresden. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: VK 11/2025, S. 184 · ID: 50602819
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion