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Kfz-KaskoversicherungOLG Hamm: Umweltbonus kann von Neupreisentschädigung nicht abgezogen werden
Abo-Inhalt23.06.2025153 Min. Lesedauer
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| Muss der Vollkasko-Versicherer eine Neupreisentschädigung leisten, kann er den Bundesanteil des sog. Umweltbonus nicht als orts- und marktüblichen Nachlass in Abzug bringen, so das OLG Hamm. |
Versicherer will Umweltbonus abziehen
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AUSGABE: VVP 9/2025, S. 20 · ID: 50458072
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