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Kfz-VersicherungBGH: Restwert am Sondermarkt zu ermitteln bei durch herstellereigene Bank finanziertem Fahrzeug
Abo-Inhalt29.07.2025161 Min. Lesedauer 
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| Es kam, wie es sich aufgrund verschiedener Äußerungen „aus Karlsruhe“ bereits angedeutet hatte: Jedenfalls bei einem durch eine dem Hersteller zuzuordnende Bank finanzierten und an die Bank sicherungsübereigneten Fahrzeug muss bei einem Totalschaden der Restwert unter Einbeziehung des „Restwertmarktes im Internet“ ermittelt werden. Sprich: unter Einbeziehung der Restwertbörsen, also genau so, wie es bereits für Leasingfahrzeuge entschieden wurde. VVP stellt Ihnen die Entscheidung und die Bedeutung für die Praxis vor. |
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AUSGABE: VVP 9/2025, S. 21 · ID: 50494869
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