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BetriebsprüfungBFH entscheidet: Kein Recht auf Akteneinsicht nach der DSGVO in Vorgänge der Betriebsprüfung

Abo-Inhalt11.08.2025163 Min. Lesedauer

| Das Auskunftsrecht nach Art. 15 Abs. 1 DSGVO eröffnet nicht das Recht auf Akteneinsicht in Vorgänge der Betriebsprüfung. Das hat der BFH entschieden und das Vorinstanz-Urteil des FG Düsseldorf bestätigt. Im Urteilsfall verlangte ein Unternehmen, Akteneinsicht in sämtliche Dokumente und Aktenvermerke der Betriebsprüfungsakte zu gewähren. Das Finanzamt lehnte dies ab. Der BFH bestätigte diese Sichtweise und betonte, dass die DSGVO kein Akteneinsichtsrecht vermittelt (BFH, Urteil vom 08.04.2025, Az. IX R 27/22, Abruf-Nr. 249546). |

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AUSGABE: VVP 9/2025, S. 1 · ID: 50510093

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