Multiple Sklerose
Krankenkasse muss Neurostimulationsanzug nicht bezahlen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Okt. 2025 abgeschlossen.
MindestlohnkommissionGesetzlicher Mindestlohn soll 2026 und 2027 steigen
| Seit dem 1.1.2025 beträgt der gesetzliche Mindestlohn 12,82 Euro pro Stunde. Die Mindestlohnkommission hat nun eine stufenweise Erhöhung des Mindestlohns auf 13,90 Euro zum 1.1.2026 und auf 14,60 Euro zum 1.1.2027 beschlossen. |
Hintergrund: Mindestlohngesetz
Im Mindestlohngesetz ist geregelt, dass „die Mindestlohnkommission alle zwei Jahre über Anpassungen der Höhe des Mindestlohns zu beschließen“ hat. Diesem Auftrag ist die Kommission in ihrer Sitzung vom 27.6.2025 nun nachgekommen. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas hat bereits angekündigt, der Bundesregierung vorzuschlagen, die Anpassung durch Rechtsverordnung zum 1.1.2026 verbindlich zu machen.
Folge: Auch erhöhte Minijob-Grenze
Die Erhöhung hat auch Auswirkungen auf die Minijob-Grenze (derzeit 556 Euro monatlich), da diese an den Mindestlohn „gekoppelt“ ist.
Beachten Sie | Die Geringfügigkeitsgrenze bezeichnet das monatliche Arbeitsentgelt, das bei einer Arbeitszeit von zehn Wochenstunden zum Mindestlohn nach dem Mindestlohngesetz (hier: § 1 Abs. 2 S. 1 MiLoG ) erzielt wird. Sie wird berechnet, indem der Mindestlohn mit 130 vervielfacht, durch drei geteilt und auf volle Euro aufgerundet wird.
Das bedeutet Folgendes: Bei einem gesetzlichen Mindestlohn von 13,90 Euro ergibt sich ab dem 1.1.2026 eine Geringfügigkeitsgrenze von 603 Euro (13,90 Euro × 130 ÷ 3). Ab dem 1.1.2027 sind es dann 633 Euro.
Quelle | BMAS, Mitteilung vom 27.6.2025: „Anhebung des gesetzlichen Mindestlohns zum 1.1.2026“
AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529584