Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Login
FeedbackAbschluss-Umfrage
WCRWebContent Recht

FahrradunfallSchmerzensgeldanspruch gegen Baufirma wegen Verstoß gegen Verkehrssicherungspflichten

10.09.2025154 Min. Lesedauer

| Ein Mann stürzte an einer Baustelle mit seinem Fahrrad. Er verlangte vom Bauunternehmen Schmerzensgeld. Zu Recht, urteilte das Amtsgericht (AG) München. |

Der Mann fuhr mit dem Fahrrad zu seinem Büro und musste dabei an einer Baustelle einen mit Kies gefüllten, 133cm breiten und 4 bis 5cm tiefen Spalt quer über die Fahrbahn überqueren. Als er nach rechts dem Gegenverkehr auswich und den Spalt daher diagonal querte, stürzte er. Da der Mann seit einem halben Jahr den Spalt auf dem Weg zum Büro täglich querte, war ihm dieser bekannt. Er behauptete, aufgrund des Spalts gestürzt zu sein. Die Baustelle sei nicht abgesichert gewesen. Er habe Schürfwunden an Ellenbogen, Hüfte und Knie erlitten. Zudem hätten sich bereits mehrere Personen bei der Stadt München über die Baustelle beschwert. Der Mann verklagte die Baufirma darauf, Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro zu zahlen.

Das AG ging davon aus, dass der Mann aufgrund des Spalts stürzte und sprach ihm ein Schmerzensgeld von 300 Euro zu. Die Baufirma beauftragte zwar einen Subunternehmer mit den Straßenarbeiten und delegierte dadurch ihre sog. Verkehrssicherungspflichten, sie trafen aber weiter Kontroll- und Überwachungspflichten. Da die Stadt die Firma mehrfach aufgefordert hatte, den Spalt zu versiegeln, kam diese ihren Verkehrssicherungspflichten nicht nach.

Bei der Höhe des Schmerzensgelds war allerdings das erhebliche Mitverschulden des Mannes an der Schadensentstehung zu berücksichtigen. Denn er war sehenden Auges ein für jedermann erkennbares Risiko eingegangen, indem er die mit Schotter gefüllte Rille diagonal mit dem Fahrrad überquerte. Der Mann fuhr auf dem Weg zur Arbeit täglich zwei Mal über die Rille. Es wäre ihm bei angepasster Fahrweise durchaus zuzumuten gewesen, vor der Rille anzuhalten, zumal gleichzeitig Gegenverkehr entgegenkam, dem er ausweichen musste, und sich die Unfallstelle kurz vor einer Kreuzung befand.

Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle | AG München, Urteil vom 11.10.2024, 231 C 10902/24, PM 11/25

AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529574

Favorit
Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Hinweis: Abo oder Tagespass benötigt

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Loading...
Loading...
Loading...
Heft-Reader
2025
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte