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KaufvertragUnfallfreiheit: Wenn Annonce und Vertragsunterlagen sich widersprechen

10.09.2025154 Min. Lesedauer

| Ein Verbrauchsgüterkauf und die Anforderungen an die vorvertragliche Informationspflicht des verkaufenden Unternehmers gegenüber dem kaufenden Verbraucher beschäftigte das Landgericht (LG) Kiel. |

In der Annonce war das Fahrzeug ohne Hinweis auf einen Unfallschaden angepriesen. Im Kaufvertrag und in der vorvertraglichen Information fand sich der Vermerk „entgegen der Annonce Unfallschaden lt. Vorbesitzer“. Genügt das für die wirksame negative Beschaffenheitsvereinbarung?

„Nein“, sagt das LG. Diese Angabe hätte zum einen hervorgehoben, also quasi unübersehbar gestaltet werden müssen. Zum anderen hätte genauer über Art und Umfang des Vorschadens aufgeklärt werden müssen.

Quelle | LG Kiel, Urteil vom 8.5.2025, 6 O 276/23, Abruf-Nr. 248383 unter www.iww.de

AUSGABE: WCR 10/2025, S. 0 · ID: 50529573

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