Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Anmelden
  1. Startseite
  2. UE Unfallregulierung effektiv
  3. Subunternehmerrechnung auch im Regress nicht offenzulegen

Feb. 2026

RegressSubunternehmerrechnung auch im Regress nicht offenzulegen

20.01.20261 Min. Lesedauer IWW Institut

Der Versicherer verlangt auf der Grundlage der ihm vom Geschädigten erklärten Vorteilsausgleichsabtretung von der Werkstatt die an den Geschädigten erstatteten Verbringungskosten zurück. Die Verbringung, so die Behauptung, sei gar nicht erfolgt. Vermutlich war gemeint: Nicht durch die Werkstatt erfolgt, sondern durch den Lackierer. Das AG Osterholz-Scharmbeck macht kurzen Prozess:

Das Gericht hört den Inhaber der an einem anderen Ort der Region ansässigen Lackiererei. Der bestätigt, dass das Fahrzeug von der Lackiererei geholt und zurückgebracht wurde und dass in seiner Rechnung an die Werkstatt ein kalkulatorischer Betrag dafür enthalten sei. Damit war die Sache für das Gericht erledigt, denn die Vorlage der Subunternehmerrechnung ist auch im Regress nicht geschuldet (AG Osterholz Scharmbeck, Urteil, Az. 43 C 120/25, Abruf-Nr. 252098, eingesandt von Rechtsanwalt Volker Hellweg, Cadenberge).

Weiter mit Account

  • Alle Beiträge bei AS Advostart ohne Einschränkung verfügbar
  • Zugriff auf den AS-Kompass
  • Einmalige Registrierung für alle IWW-Websites
Kostenlos registrierenEinloggen

AUSGABE: UE 2/2026, S. 3 · ID: 50684221

Teilen
Drucken
Zitieren

Beitrag teilen

Link
E-Mail
X
LinkedIn
Xing
Heft-Reader
2026
Logo IWW Institut für Wissen in der Wirtschaft
Praxiswissen auf den Punkt gebracht

Bildrechte