Feb. 2022
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UntersuchungshaftBei einer Untersuchungshaft ist die Kündigung nicht immer wirksam
Abo-Inhalt24.01.20222195 Min. LesedauerVon Einsenderin der Entscheidung: RAin Stephanie Sandbichler, Augsburg
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Arbeitsgericht Augsburg
| Auch eine Arbeitsverhinderung wegen Straf- oder Untersuchungshaft kann ein personenbedingter Kündigungsgrund sein. Es ist aber stets eine Prognose der Haftdauer erforderlich. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 2/2022, S. 22 · ID: 47945603
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