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Außerordentliche KündigungIn diesem Fall reicht die Täuschung über die Arbeitsleistung nicht für eine Kündigung

Abo-Inhalt23.03.20224118 Min. Lesedauer

| Ein ArbN, der zusammen mit Kollegen über Arbeitsleistungen täuscht, begeht eine schwere Pflichtverletzung. Gleichwohl kann im Einzelfall eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig sein. |

Sachverhalt

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AUSGABE: AA 4/2022, S. 60 · ID: 48108090

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