Apr. 2022
Aktuell geöffnet
Ausgabe abgeschlossen
Sie sind auf dem neuesten Stand
Sie haben die Ausgabe Apr. 2022 abgeschlossen.
Außerordentliche KündigungIn diesem Fall reicht die Täuschung über die Arbeitsleistung nicht für eine Kündigung
Abo-Inhalt23.03.20224118 Min. Lesedauer
Favorit hinzufügen
Hinweis an Redaktion
Arbeitsgericht Herne
| Ein ArbN, der zusammen mit Kollegen über Arbeitsleistungen täuscht, begeht eine schwere Pflichtverletzung. Gleichwohl kann im Einzelfall eine fristlose Kündigung unverhältnismäßig sein. |
Sachverhalt
Sie möchten diesen Fachbeitrag lesen?
Login
AUSGABE: AA 4/2022, S. 60 · ID: 48108090
Favorit setzen
Hinweis an Redaktion