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AufhebungsvertragWas ist mit „fairem Verhandeln“, wenn der Aufhebungsvertrag unter Druck unterzeichnet wird?
Abo-Inhalt23.03.20224122 Min. Lesedauer
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BAG
| Ein Aufhebungsvertrag kann unter Verstoß gegen das Gebot fairen Verhandelns zustande gekommen sein. Das ist anhand der Gesamtumstände der konkreten Verhandlungssituation im jeweiligen Einzelfall zu entscheiden. Allein der Umstand, dass der ArbG den Abschluss eines Aufhebungsvertrags von der sofortigen Annahme seines Angebots abhängig macht, stellt für sich genommen keine Pflichtverletzung gemäß § 311 Abs. 2 Nr. 1 i. V. m. § 241 Abs. 2 BGB dar, auch wenn dies dazu führt, dass dem ArbN weder eine Bedenkzeit verbleibt noch er Rechtsrat einholen kann. |
Sachverhalt
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AUSGABE: AA 4/2022, S. 64 · ID: 48108095
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