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AufhebungsvertragWenn der Tod in der Vertragsabschlussphase des Aufhebungsvertrags kommt: Abfindung?
Abo-Inhalt23.03.20224112 Min. Lesedauer
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LAG Baden-Württemberg
| Ein Aufhebungsvertrag kommt ungeachtet des in der Vertragsabschlussphase eingetretenen Todes des ArbN auch zustande, wenn der ArbG das Angebot des ArbN vor dessen Tod bereits erhalten hat, es aber erst nach dem Tod des ArbN annimmt. Allerdings verlieren die Erben des ArbN infolge dessen Todes den Anspruch auf die Abfindung, weil der ArbN bereits zum Zeitpunkt des Zustandekommens des Aufhebungsvertrags die von ihm geschuldete Leistung (Aufgabe des Arbeitsplatzes) nicht mehr erbringen konnte und daher auch der Anspruch auf die Gegenleistung entfällt. |
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AUSGABE: AA 4/2022, S. 58 · ID: 48108068
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