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Kosten des BetriebsratsArbG trägt Schulungskosten des Betriebsrats plus der erforderlichen Seminarbeigaben

Abo-Inhalt25.07.20227334 Min. LesedauerVon RA Prof. Dr. Tim Jesgarzewski, FA ArbR, Prof. Dr. Jesgarzewski & Kollegen Rechtsanwälte, Osterholz-Scharmbeck, FOM Hochschule Bremen

| Der ArbG trägt die durch die Tätigkeit des Betriebsrats (BR) entstehenden Kosten. Dazu gehören auch die Kosten, die bei der Teilnahme eines BR-Mitglieds an einer Schulungsveranstaltung entstanden sind, sofern das bei der Schulung vermittelte Wissen notwendig ist, damit dieser seine gegenwärtigen oder in naher Zukunft anstehenden Aufgaben ordnungsgemäß erfüllen kann. Pauschalierte Teilnahmekosten für derartige Schulungen sind genauso wenig zu beanstanden wie eine darin inbegriffene Überlassung von für die Betriebsratsarbeit dienlichen Seminarbeigaben. |

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AUSGABE: AA 8/2022, S. 128 · ID: 48481305

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