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Verhaltensbedingte KündigungTäuschung über Arbeitsleistung = sofort raus?

Abo-Inhalt23.09.20229048 Min. Lesedauer

| Ein Arbeitszeitbetrug, bei dem ein ArbN vortäuscht, für einen näher genannten Zeitraum seine Arbeitsleistung erbracht zu haben, obwohl dies tatsächlich nicht oder nicht in vollem Umfang der Fall ist, ist eine besonders schwerwiegende Pflichtverletzung und erfüllt an sich den Tatbestand des wichtigen Grundes im Sinne von § 626 Abs. 1 BGB. Dasselbe gilt für den Verstoß eines ArbN gegen seine Verpflichtung, die abgeleistete Arbeitszeit korrekt zu dokumentieren. |

Sachverhalt

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AUSGABE: AA 10/2022, S. 168 · ID: 48585264

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