Mai 2025
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ArbeitszeitbetrugArbN muss Detektivkosten seiner Beobachtung von über 21.000 EUR zahlen
Abo-Inhalt30.04.20256 Min. Lesedauer
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LAG Köln
| Bei erheblichen vorsätzlichen Verstößen gegen die Pflicht zur ordnungsgemäßen Dokumentation der Arbeitszeit ist eine Kündigung gerechtfertigt, ebenso eine Observation durch eine Detektei. |
Sachverhalt
AUSGABE: AA 5/2025, S. 77 · ID: 50395496
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