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Außerordentliche KündigungFristlose Kündigung wegen Online-AUB ohne einen vorherigen Arztkontakt

Abo-Inhalt28.11.202530 Min. Lesedauer

| Eine allein auf einem Online-Fragebogen ohne jeglichen ärztlichen Kontakt beruhende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) erschüttert den Beweiswert der AU vollständig und begründet bei bewusster Täuschung einen wichtigen Grund zur fristlosen Kündigung. Täuscht der ArbN durch eine scheinärztliche Bescheinigung über seine AU, ist eine Abmahnung regelmäßig entbehrlich. |

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AUSGABE: AA 12/2025, S. 204 · ID: 50631069

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