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Dez. 2025

Die letzte SeiteDiese Entscheidungen müssen Sie kennen

Abo-Inhalt08.12.202554 Min. LesedauerVon RA Christian Stake, FA Arbeitsrecht, Werne

| Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht, zum Diskriminierungsverbot und zur Schwerbehinderung. |

Rechtsprechungsübersicht

Rückzahlungsklausel – LAG Köln 19.8.25, 7 SLa 648/24, Abruf-Nr. 250114

Eine Rückzahlungsklausel ist auch unangemessen benachteiligend i. S. v. § 307 Abs. 1 S. 1 BGB, wenn sie den ArbN, der das Arbeitsverhältnis vor Ablauf der Bindungsdauer kündigt, weil es ihm z. B. aufgrund eines durch eigene leichteste Fahrlässigkeit verursachten Unfalls nicht mehr möglich ist, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, zur Erstattung der Fortbildungskosten verpflichten soll. So entschied es das LAG Köln.

Kündigungsrecht – LAG Rheinland-Pfalz 2.9.25, 4 SLa 200/24, Abruf-Nr. 250627

Das LAG Rheinland-Pfalz wies darauf hin, dass für die Beschäftigtenzahl nach § 23 Abs. 1 KSchG regelmäßig nur auf Betriebsangehörige im Inland abzustellen ist. In dem Fall wurde ein Einzelarbeitsverhältnis nach mehreren örtlichen Geschäftszweigverkleinerungen (allseits bewusst) mit deutschem Vertragsstatut an ein ausländisches Partnerunternehmen abgegeben. Für dieses konnten sich ersichtlich keine Betriebsvoraussetzungen zum deutschen Kündigungsschutz mehr ergeben. Nach Ansicht des LAG fehlen jedenfalls in einer solchen Konstellation besondere Schutzgesichtspunkte, um Abweichungen vom Inlandsbezug des § 23 Abs. 1 KSchG anzunehmen.

Diskriminierungsverbot – LAG Baden-Württemberg 15.5.25, 12 Sa 61/24, Abruf-Nr. 250151

In den Fällen eines Verstoßes gegen unionsrechtlich determinierte Diskriminierungsverbote ist weiterhin eine „Anpassung nach oben“ bzw. „Angleichung nach oben“ vorzunehmen. Vor dem Hintergrund der insoweit maßgeblich zu berücksichtigenden Rechtsprechung des EuGH sind die Gerichte für Arbeitssachen in diesen Fällen ungeachtet der inzwischen ergangenen Rechtsprechung des BVerfG (11.12.24, 1 BvR 1109/21, 1 BvR 1422/23) weiterhin nicht verpflichtet, den Rechtsstreit auszusetzen. Sie müssen den Tarifvertragsparteien nicht erst Gelegenheit geben, einen schonenden Ausgleich der widerstreitenden Positionen im Wege einer autonomen Verhandlung zu erzielen. Nach Ansicht des LAG Baden-Württemberg ist vielmehr der Sanktionscharakter in diesen Fällen grundsätzlich durch das Unionsrecht vorgegeben. Auf der Rechtsfolgenseite ist insoweit durch die Gerichte für Arbeitssachen (weiterhin) eine Anpassung nach oben vorzunehmen.

Prozessrecht – LAG Köln 19.9.25, 6 Ta 84/25, Abruf-Nr. 251286

Eine Beschwerde gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss kann – wenn alle übrigen notwendigen Voraussetzungen vorliegen – als Beschwerde gegen die Kostengrundentscheidung im Kostenschlussurteil ausgelegt werden, wenn das Kostenschlussurteil nur über die Verteilung der Gerichtskosten, nicht aber über die Verteilung der außergerichtlichen Kosten entschieden hat.

Schwerbehinderung – LAG Niedersachsen 16.6.25, 15 SLa 856/24, Abruf-Nr. 249738

Ein Antrag auf leidensgerechte Beschäftigung, der nur die Einschränkungen aus einem ärztlichen Attest wiederholt, genügt nach Ansicht des LAG Niedersachsen nicht dem Bestimmtheitsgebot des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO. Zumindest dann nicht, wenn die für eine Konkretisierung erforderlichen Angaben zu der begehrten Art der Weiterbeschäftigung und den Arbeitsleistungen, die der Kläger angesichts seiner Vorbildung trotz seiner gesundheitlichen Beeinträchtigungen verrichten könne, fehlen.

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AUSGABE: AA 12/2025, S. 218 · ID: 50633999

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