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ArbeitnehmereigenschaftSchiedsrichter vor dem Arbeitsgericht
19.11.2025108 Min. Lesedauer
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| Macht ein Schiedsrichter des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) einen Entschädigungs- und Schadenersatzanspruch nach dem AGG geltend, ist dieser Rechtsstreit vor dem Arbeitsgericht zu verhandeln. |
Das LAG Köln (16.6.25, 5 Ta 58/25, Abruf-Nr. 249210) kam zum Ergebnis, dass Schiedsrichter in einem Arbeitsverhältnis ständen. Sie könnten ihre Einsätze nicht unbegründet absagen, ihre Einteilung könne jedoch seitens des DFB ohne Begründung unterlassen werden. Das spräche für eine persönliche Abhängigkeit vom DFB.
AUSGABE: AA 12/2025, S. 201 · ID: 50630902
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