Juni 2025
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ProzessrechtAussetzung wegen Vorgreiflichkeit
Abo-Inhalt11.06.20251 Min. Lesedauer
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| Wird in einem Beschlussverfahren die Wirksamkeit einer Betriebsvereinbarung angegriffen, so ist die Aussetzung eines Individualverfahrens, bei dem die Parteien um Ansprüche aus dieser Betriebsvereinbarung streiten, in der Regel nicht ermessensfehlerhaft. |
Zu diesem Ergebnis kam das LAG Köln (4.4.25, 6 Ta 186/24, Abruf-Nr. 247855). Im Streitfall liegen die gesetzlichen Voraussetzungen einer Aussetzung gemäß § 148 ZPO vor. Insbesondere ist das Beschwerdeverfahren vorgreiflich: Stellt sich im Beschwerdeverfahren die Unwirksamkeit der Betriebsvereinbarung heraus, entfällt der vom Arbeitsgericht angenommene Anspruch.
AUSGABE: AA 6/2025, S. 93 · ID: 50424781
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