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FristenmanagementDürfen Diplomjuristen schwere Fristen notieren?
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VGH Baden-Würtemberg| Schwere oder besondere Fristen darf ein Anwalt nicht delegieren (AK 23, 74). Dies gilt auch, wenn die Fristen nicht vom klassischen Kanzleipersonal, sondern von Diplomjuristen oder Referendaren bearbeitet werden, sagt der VGH Baden-Württemberg. |
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AUSGABE: AK 10/2025, S. 167 · ID: 50447264
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