März 2025
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E-MobilitätStaatliche Förderung von E-Lastenfahrrädern: Wie ist sie steuerlich beim Unternehmer zu behandeln?
Abo-Inhalt14.02.20253333 Min. Lesedauer
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Ein Leser fragt – ASR antwortet
| Die Investition in gewerblich genutzte E-Lastenfahrräder und E-Lastenanhänger wird weiterhin staatlich finanziell unterstützt. Förderanträge können seit dem 01.10.2024 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden. Ein ASR-Leser möchte wissen, wie solche Förderbeiträge bzw. Zuschüsse des Staats steuerlich zu behandeln sind. |
Antwort | Erhält ein Unternehmer für Investitionen in E-Lastenfahrräder oder in E-Lastenanhänger einen Zuschuss des BAFA, besteht steuerlich nach Richtlinie 6.5 Abs. 2 EStR folgendes Wahlrecht:
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